Gebühren gültig ab dem 01.01.2024

Einmalige AufnahmegebührErwachseneKinder
Aktive205,- Euro31,- Euro
Passive 16.- Euro16.- Euro
Volti / Führzügel50.- Euro50.- Euro
Aktiv ohne Anlagennutzung50.- Euro50.- Euro
Vorauszahlung Arbeitsdienst
Halbes Jahr
185.- Euro56.- Euro
Jahresbeitrag
Aktive60.- Euro20.- Euro
Passive20.- Euro10.- Euro
Anlagennutzung
1 Großpferd / 1 Pony90.- Euro / halbjährlich75.- Euro / halbjährlich
Voltigieren195,- Euro / jährlich
Führzügel-Stunde40,- Euro / halbjährlich
FamilienbeitragDie Eltern (beide Elternteile Mitglieder) und das 1. Kind zahlen den vollen Beitrag, das 2. Kind zahlt die Hälfte, jedes weitere Kind bleibt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.
Sonstiges
Kosten Rechnungszahlen10 Euro pro Abrechnungslauf10 Euro pro Abrechnungslauf
Kosten Rückgabe Lastschrift10 Euro pro zurückg. Lastschrift10 Euro pro zurückg. Lastschrift

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Januar, die Anlagennutzung halbjährlich im Januar und im Juli zu entrichten.

Der Voltigierbeitrag wird bei Jahresanfang und bei Neuaufnahme bis zum 30.09. eines Kalenderjahres fällig. Bei Neu-Aufnahmen ab Oktober wird nur die Hälfte fällig. 

Bei unterjährigen Umwandlungen der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv, bleiben die Mitgliedsbeiträge bestehen, sie werden nicht anteilig erstattet. 

Bei unterjährigen Umwandlungen der Mitgliedschaft von passiv auf aktiv, ist die Aufnahme und Beitragsdifferenz nachzuzahlen. 

Die Gemeinschaftsdienstgebühr wird als Vorauszahlung (18 Std) bei Vereinseintritt einmalig fällig und kann bei Vereinsaustritt unter Verrechnung der abgeleisteten Gemeinschaftsdienststunden zurück gezahlt werden. 

Pro Jahr sind von jedem aktiven Mitglied der Abteilung „Reiten“ insgesamt 36 Stunden bzw. 3 Stunden Gemeinschaftsdienst pro Monat zu leisten. Nicht geleistete Gemeinschaftsdienststunden werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Erwachsene 10,50 Euro pro Stunde
Jugendliche ab 14 Jahren 3,10 Euro pro Stunde

Arbeitsdienstpflichtig sind alle aktiven Mitglieder der Abteilung „Reiten“. Erwachsene und Jugendliche, welche im laufenden Vereins- oder Kalenderjahr mindestens 14 Jahre alt werden. Befreit vom Arbeitsdienst sind Mitglieder, welche im laufenden Vereins- oder Kalenderjahr 70 Jahre oder älter werden.

Die Gastreitergebühr ist nach Genehmigung des Antrags auf Gastreiten durch den Vorstand sofort fällig und beträgt pro Monat 65,00 Euro. Dies ist nur über einen Zeitraum von 3 Monaten möglich. 

Für einmaliges Gastreiten / Longieren durch „Passive“ oder „Nicht-Mitglieder“ auf vereinsfremden Pferden (für das Pferd wird halbjährlich keine Anlagennutzung entrichtet) ist ein Betrag von 15,00 Euro fällig. Auf Pferden, für welche halbjährlich Anlagennutzung entrichtet wird, ist ein Betrag von 5,00 Euro fällig. Einmaliges Gastreiten ist nur für eine Stunde möglich und ist vorher beim Vorstand anzumelden, Zahlungsmodalitäten sind zu vereinbaren. 

Wenn Sie Fragen zu den Reitordnung und Gebühren, der Satzung haben oder einen Aufnahmeantrag möchten, wenden Sie sich bitte persönlich an unsere Kassiererin (Mitgliederverwaltung) per Mail.

Zum digitalen Aufnahmeantrag

Aufnahmegespräche zur Vereinsmitgliedschaft erfolgen nur noch pro 1x Quartal. Der Termin für das Aufnahmegespräch im nächsten Quartal wird auf dieser Webseite bekannt gegeben. 

Ein Wechsel von Aktiv / Passiv bzw. Passiv / Aktiv ist nur noch halbjährlich zum 01.01. und zum 01.07. möglich und ist 4 Wochen vor dem Wechsel bekannt zu geben.

Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung ist hier bis zum 30.09. des betreffenden Jahres einzureichen.

Reit- und Fahrverein St. Georg © 2016