Reitordnung

als PDF zum Download – Stand 01.11.2022

1.      Allgemeines

Die Reitordnung und die Bahnordnung dienen dem Zweck, den Reitbetrieb auf dem Gelände des Reitvereins St. Georg Oberursel – Bommersheim zu regeln und dadurch ein sicheres und kameradschaftliches Reiten zu ermöglichen. Eine Grundlage dieser Reitordnung sind die Richtlinien für Reiten und Fahren der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Band 1. Diese Reitordnung ist verbindlich für alle, die sich auf dem Gelände des Vereines aufhalten, sei es als Pferdesporttreibenden oder auch als Gast.

Die Anlage darf nur von „aktiven“ Vereinsmitgliedern genutzt werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Anmeldung beim Vorstand möglich. Nichtmitglieder und „passive“ Mitglieder müssen bei erteilter Erlaubnis einen Beitrag pro Einheit entrichten (siehe Gastreiterregelung).

Die Reitanlage ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und es sind Beschädigungen jedweder Art zu vermeiden. Dennoch entstandene Schäden sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

Das Benutzen der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr.

Es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung für jedes Reitpferd abzuschließen. Die Bodenpflege hat Vorrang vor der Platz- und Hallennutzung

Die Anlage ist im Interesse Aller sauber zu halten. Dazu gehört: Nach Verlassen der Reitbahn:

1.„Pferdeäpfel“ aus der Reitbahn entfernen und in die bereitstehenden Container zu

2. Hufe auskratzen und Belag zurück in die Bahn kehren.

3. Auch die zu den Reitplätzen führenden Wege und Straßen sind sauber zu halten. Eigentlich selbstverständlich: Kein Abfall auf den Boden; Zigarettenkippen (dürfen gar nicht entstehen!) gehören in den Müll! Flaschen und Becher entsorgen! etc.

Sind Geräte wie Sprünge, Stangen, Ständer oder anderes gebraucht worden, so sind diese nach Gebrauch ordentlich an ihren Platz zu räumen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, während sie auf der Vereinsanlage Pferde bewegen (Reiten, Longieren, Bodenarbeit). Es wird empfohlen Sie bis zu Ihrem 18. Lebensjahr beim Reiten zu beaufsichtigen.

Unbelassen der Empfehlung für Alle, beim Reiten einen geeigneten Schutzhelm zu tragen ist es für Jugendliche unter 18 Jahren Pflicht einen Schutzhelm nach Europanorm DIN/EN 1384 zu tragen. Ebenso gehört dazu geeignete Reitkleidung (Siehe Reiten und Fahren Band1)

Pferde dürfen nicht innerhalb der Reitbahnen angebunden werden. In den Vorräumen müssen Pferde direkt beaufsichtigt werden. Das darf nicht eine in der Bahn befindliche Person sein.

Auf der Anlage herrscht Rauchverbot – Rauchen und Sport verträgt sich nicht. Hunde sind anzuleinen.

Die Überwachung der Einhaltung der Reitordnung obliegt dem Vorstand und den von ihm beauftragten Trainern und Personen. Diese sind im Falle des Verstoßes gegen diese Ordnung weisungsbefugt und handeln im Auftrag des Vorstandes.

Es ist jedoch möglich und erwünscht, dass ein jedes Mitglied auf die Einhaltung achtet und bei Verstößen den / die Betreffende(n) höflich darauf aufmerksam macht.

Im Übrigen: Wir alle unterliegen beim Umgang mit den Pferden in- und auch außerhalb unseres Geländes den Verschiedensten Gesetzen: u.a. Straßenverkehrsordnung, Tierschutzgesetz, Hess. Feld- und Forstschutzgesetz, Hess. Forstgesetz, div. Naturschutzgesetze u.v.a.m. Es ist angeraten, sich darüber zu informieren um „unliebsame Überraschungen“ zu vermeiden.

2. Bahnordnung

(in Anlehnung an Kap. 1.6 der Richtlinien Reiten und Fahren Band 1) Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter auf den Übungsplätzen und in den Reithallen gemeinsam und möglichst ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können.

Vor dem Betreten der Bahn und vor dem Öffnen der Reitbahntür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei, bitte“ und dem Abwarten der Antwort „Tür ist frei“, gegeben durch einen Reiter oder Reitlehrer in der Bahn, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt beim Verlassen der Bahn.

Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte des Zirkels. Es ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. – Nach vorne und zur Seite. –

Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag (die Arbeitslinien) frei. Gegebenenfalls ist auf den 3. Hufschlag auszuweichen. Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag in den Schritt oder zum Halten durchpariert werden.

Bei starker Auslastung der Bahn ist das Schrittreiten nebeneinander (auch im Bahninneren) eine Behinderung und daher zu vermeiden.

Muss auf dem Hufschlag angehalten werden, so ist das nur möglich unter aller Vorsicht und mit der Warnung: „Bitte Hufschlag frei“.

Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht: „Ganze Bahn geht vor Zirkel!“

Wird auf beiden Händen geritten, so ist rechts auszuweichen.

Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag.

Sind sehr viele Reiter in der Halle, so empfiehlt es sich auf einer Hand zu reiten.

Die Reiter einigen sich auf einen erfahrenen, anwesenden Mitreiter, der das Kommando zum Handwechsel gibt. Wird Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen müssen, weichen in das Bahninnere aus.

Longieren:

Das Longieren ist nur auf dem Longierplatz und in der Nicht- Casinohalle erlaubt. Für die Halle gilt folgendes:

  1. Sind bereits Reiter in der Bahn, so darf nur auf dem Zirkel bei „A“ longiert
  2. Auf zwei (drei) Zirkeln ist Longieren nur erlaubt, wenn keine weiteren Reiter in der Bahn sind oder wenn diese explizit zustimmen.
  3. Sind Reiter in der Bahn, muss darauf geachtet werden, dass der erste Hufschlag frei
  4. Mit Stallhalfter darf nicht longiert werden.
  5. Ist die Casinohalle durch offizielle Übungsstunden belegt, so darf in der Nichtcasinohalle nur auf maximal einem Zirkel longiert werden. Sobald mehr als 5 Reiter anwesend sind, ist das Longieren einzustellen.

Werden die vorgegebenen Zahlen durch hinzukommen von Reitern erreicht, so müssen diese vor der Bahn warten, bis die bereits in der Bahn befindlichen Longierer zu Ende gekommen sind. (Wir gehen davon aus, dass maximal 30 min longiert wird.)

Reiten geht vor Longieren. Ist ein Reiter nicht mit dem Longieren einverstanden, so darf das Longieren nicht begonnen werden, aber ein bereits longierender kann nicht durch einen nachkommenden Reiter aus der Bahn gewiesen werden.

Freilaufen:

Ist nur in der Nichtcasinohalle erlaubt, wenn keine Reiter oder Longierer da sind. Kommen andere Hallennutzer, so sind die Pferde sofort einzufangen und die Halle freizumachen. (Es sei denn, der Ankommende will noch warten.) Haben sich die Pferde gewälzt oder sonst wie Schäden in der Tretschicht gemacht, so sind diese vom Pferdeführer mit dem Rechen zu beseitigen.

Reiten mit Handpferd:

Ist nur in Ausnahmesituationen in der Nichtcasinohalle bis zu 10 Minuten zulässig.

Die Reitschüler der privaten Einzelreitstunden genießen keine Sonderrechte. Geben Reitlehrer von außerhalb auf unserem Gelände Unterricht, so ist vorher die Zustimmung des Vorstandes einzuholen.

Für vom Verein anberaumte Übungsstunden ist die betreffende Halle freizuhalten. Der Hallenbelegungsplan ist Bestandteil dieser Bahnordnung.

Fahren

Wir sind ein Reit- und Fahrverein. Das bedeutet, dass auch Kutschfahrer ein Anrecht haben, die Anlage zu nutzen. Vornehmlich kommen hier die Außenplätze in Betracht.

Grundsätzlich beachten alle Reiter und Fahrer das Gebot von Rücksicht und Toleranz.

Im Hinblick auf Fahren und Springen gilt zur Unfallvermeidung jedoch:

Sollte sich auf dem Außenplatz zuerst ein Fahrer mit Gespann befinden, müssen die hinzukommenden Reiter mit der Absicht zu Springen solange damit warten, bis der Fahrer sein Trainingsprogramm beendet hat und den Platz verlässt. (Wir gehen davon aus, dass maximal 30 Minuten gefahren wird.)

Sollte umgekehrt auf dem Platz zuerst gesprungen werden, muss der hinzukommende Fahrer warten bis das Springen beendet ist, bevor er auf den Platz fährt.

Diese Reit- und Bahnordnung ist nur eine Grundlage des Zusammenlebens im Verein. Eine weitere ist Rücksicht und Toleranz. Es wird sicher nicht zu vermeiden sein, dass beim zusammen Reiten Fehler gemacht werden. Bitte seien Sie tolerant gegenüber den Anderen und verzeihen sie kleine Fehler. Zum Beispiel haben es gerade Anfänger schwer. Eine gute Atmosphäre bei der Ausübung unseres Sportes lässt uns viel mehr Freude und Zufriedenheit erleben. Wenn sich alle an die Regeln unseres Sportes und des Fair-Play halten, so erreichen wir das Ziel der

„Pferdeleute“:

„Harmonie zwischen Mensch, Tier und der Natur“ Verhalten im Straßenverkehr:

Wir weisen darauf hin, dass Reiter Verkehrsteilnehmer sind. Es ist ihnen untersagt den Bürgersteig zu benutzen.

Beschlossen im Juli 2000 / Überarbeitung März 2011 / Ergänzungen November 2022

Der Vorstand


16 Goldene Regeln

 

  1. Vor dem Betreten und vor dem Öffnen der Reitbahntür mit dem Ruf: „Tür frei, bitte“ vergewissern, dass die Tür gefahrlos geöffnet und die Reitbahn betreten werden kann.
  2. Auf- und Absitzen und Halten stets in der Mitte des
  3. Beim Reiten Sicherheitsabstand
  4. Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag (die Arbeitslinien) frei. Schrittreiten nebeneinander ist zu vermeiden.
  5. Auf dem Hufschlag darf nur unter großer Vorsicht angehalten werden. „Bitte Hufschlag frei“
  6. Reiter auf dem Zirkel geben den Reitern auf dem Hufschlag das Vorrecht. Ganze Bahn geht vor Zirkel.
  7. Beim Reiten auf beiden Händen ist rechts Linke Hand hat den Hufschlag.
  8. Longieren ist nur in der Nicht – Casino – Halle
  9. Mit Stallhalfter darf nicht longiert werden.
  10. Bei übervoller Halle ist vom Longieren Abstand zu Bitte Absprache mit den anwesenden Reitern nehmen.
  11. Freilaufen dürfen Pferde nur in der Nicht – Casino – Halle wenn kein anderer Hallennutzer Anspruch erhebt.
  12. Reiten mit Handpferd: Nur in der Nicht – Casino – Nur bei allgemeiner Zustimmung.
  13. Es dürfen keine Pferde innerhalb der Reitbahn angebunden
  14. In den Vorräumen müssen Pferde unter direkter Aufsicht gehalten Person beim Pferd!
  15. Die Bande der Reitbahn ist kein Ablageplatz für Decken
  16. „Pferdeäpfel“ müssen beseitigt Besonders kameradschaftlich ist es, auch die Hinterlassenschaften Anderer mit zu entfernen.
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